Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die GUV ist in einigen Punkten sogar strenger als DIN und Bauordnung NRW. Sie ist auf jeden Fall einzuhalten wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt.
Mindeststeigungsmaße in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen
Anwendungsbereich | Auftritt | Steigung |
---|---|---|
Kindergärten, Freitreppen | 32cm - 30cm | 14cm - 16cm |
Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude, Schulen | 31cm - 29cm | 15cm - 17cm |
gewerbliche Bauten | 30cm - 26cm | 16cm - 19cm |
Kellertreppen | 18cm - 26cm | 17cm - 19cm |
mindest-Geländerhöhen
Absturzhöhe unter 12m | 100cm |
Absturzhöhe unter 12m | 110cm |
Die GUV empfiehlt ein senkrechtes Füllstabgeländer im Abstand von max. 18cm, wenn mit dem Aufenthalt von Kindern zu rechnen ist von max. 12cm. Als weitere Maßnahme empfiehlt sie eine Versetzung des Handlaufs nach innen um 15cm.
Handläufe
- Handläufe sollten auf einer Höhe von min. 80cm und max. 90cm angebracht werden.
- Der Durchmesser des Handlaufes sollte mindestens 2,5cm und höchstens 6cm betragen.
- Sie sollten 30cm vor der ersten Stufe beginnen und 30cm über die nächste Stufe hinaus geführt werden.
- Der Abstand vom Handlauf zur Wand muss mindestens 5cm betragen.
- Der Handlauf sollte an der freien Seite der Treppe angebracht werden. Treppen mit einer Stufenbreite von mehr als 150cm benötigen auf beiden Seiten einen Handlauf.