Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung



Die GUV ist in einigen Punkten sogar strenger als DIN und Bauordnung NRW. Sie ist auf jeden Fall einzuhalten wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt.

Mindeststeigungsmaße in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen

Anwendungsbereich Auftritt Steigung
Kindergärten, Freitreppen 32cm - 30cm 14cm - 16cm
Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude, Schulen 31cm - 29cm 15cm - 17cm
gewerbliche Bauten 30cm - 26cm 16cm - 19cm
Kellertreppen 18cm - 26cm 17cm - 19cm

mindest-Geländerhöhen

Absturzhöhe unter 12m 100cm
Absturzhöhe unter 12m 110cm

Die GUV empfiehlt ein senkrechtes Füllstabgeländer im Abstand von max. 18cm, wenn mit dem Aufenthalt von Kindern zu rechnen ist von max. 12cm. Als weitere Maßnahme empfiehlt sie eine Versetzung des Handlaufs nach innen um 15cm.

Handläufe

  • Handläufe sollten auf einer Höhe von min. 80cm und max. 90cm angebracht werden.
  • Der Durchmesser des Handlaufes sollte mindestens 2,5cm und höchstens 6cm betragen.
  • Sie sollten 30cm vor der ersten Stufe beginnen und 30cm über die nächste Stufe hinaus geführt werden.
  • Der Abstand vom Handlauf zur Wand muss mindestens 5cm betragen.
  • Der Handlauf sollte an der freien Seite der Treppe angebracht werden. Treppen mit einer Stufenbreite von mehr als 150cm benötigen auf beiden Seiten einen Handlauf.