DIN 18065
Diese DIN-Norm regelt die Anforderungen an Treppen in Gebäuden.
Sie unterscheidet zwischen notwendigen Treppen (Fluchttreppe) und
nicht notwendigen Treppen.
Anforderungen
Art des Gebäudes |
Art der Treppe |
Laufbreite (min.) |
Steigung (max.) |
Auftritt (min.) |
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Wohngebäude < 2 Wohnungen bzw. interne Treppe in Maisonnettewohnung. | Treppen zu Aufenthaltsräumen | 80 | 20 | 23 (26m.U.) |
Kellertreppen | 80 | 21 | 21 (24m.U.) |
|
sonstige Gebäde, z.B. Büros und öffentliche Gebäude | notwendige Treppen | 100 | 19 | 26 |
Alle Gebäude | nicht notwendige Treppen | 50 | 21 | 21 |
Bei sehr steilen Treppen muss ein Untertritt die Trittstufe vergrössern (markierung m.U.). Dies bringt aber nur beim hochlaufen einen Vorteil, hinunter bringt das nichts.
weitere Eckpunkte der DIN
- Nach max. 18 Stufen ist ein Podest erforderlich.
- Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2m betragen.
- Der seitliche Abstand der Treppe zur Wand muss <6cm sein (damit man sich den Fuss nicht einklemmen kann).
- Offene Treppen benötigen einen Unterschnitt con min. 3m.
- Geländer müssen in Wohngebäuden min. 90cm hoch sein, in Arbeitsstätten sogar 100cm. Bei einer Absturzhöhe von über 12m werden sogar 110cm gefordert.