Bauordnung NRW



Der §36 der Bauordnung NRW regelt einiges zu notwendigen Treppen (Fluchttreppen) für das Land Nordrhein-Westfahlen. Selbstverständlich gibt es eine solche Bauordnung auch für alle anderen Bundeländer.

Notwendige Treppen

allgemein notwendige Treppen tragende Bauteile in F90, in nicht brennbaren Materialien ausgeführt.
in Gebäuden geringer Höhe in nicht brennbaren Baustoffen ausgeführt
in Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen keine Anforderungen