Bauordnung NRW
Der §36 der Bauordnung NRW regelt einiges zu notwendigen Treppen (Fluchttreppen) für das Land Nordrhein-Westfahlen. Selbstverständlich gibt es eine solche Bauordnung auch für alle anderen Bundeländer.
Notwendige Treppen
allgemein notwendige Treppen | tragende Bauteile in F90, in nicht brennbaren Materialien ausgeführt. |
in Gebäuden geringer Höhe | in nicht brennbaren Baustoffen ausgeführt |
in Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen | keine Anforderungen |